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Designschutz >>> Überblick

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Sie suchen vermutlich eine Information, wie z.B.:

  • "Wo kann ich mein Design registrieren lassen?" oder

  • "Wie kann ich später beweisen, dass ich ein Design entworfen habe?" oder

  • "Was kostet weltweiter Designschutz?"

  • "Wie kann ich ein Geschmacksmuster anmelden?"

  • "Was bedeutet ´Geschmacksmuster geschützt´?"

  • "Was ist der Unterschied zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Geschmacksmuster?" usw.

Dazu muss man sagen, dass prinzipiell Nachahmungsfreiheit herrscht. Die oft zu beobachtende Einstellung "Man darf doch nicht einfach ein fremdes Design verwenden!" ist also eigentlich falsch. Vielmehr ist Wettbewerb erwünscht und das setzt ja meist voraus, dass auch fremde Ideen in einem gewissen Maße übernommen werden. Designschutz ist also die Ausnahme und nur dort gegeben, wo besondere Gesetze dies regeln. Soweit die Theorie. In der Praxis ist es allerdings so, dass die Gesetze zum Designschutz und ihre Anwendung inzwischen so verästelt, um nicht zu sagen gewuchert sind, dass man tatsächlich besser einen weiten Bogen um bereits vorhandene Designs machen sollte, wenn man rechtliche Schwierigkeiten vermeiden möchte.

Ein Schutz für Designs im weiteren Sinne (also das Äußere eines Gegenstands) kann sich aus folgenden Schutzrechten und Vorschriften ergeben:

- Urheberrecht,

- eingetragenen Designs (auch Geschmacksmuster genannt),

- nicht-eingetragenen Designs,

- sogenanntem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz,

- Marken (insbesondere 3-D-Marken).

Im Einzelnen:

Design (früher: Geschmacksmuster)

Designschutz im engeren Sinne (Geschmacksmusterschutz) ist nur möglich, wenn das Erzeugnis neu ist und eine eigentümliche Gestaltung aufweist. Es reicht also nicht, nur die üblichen Elemente aus der bekannten Palette eines Designers zu verwenden.

Sobald Eigenart vorliegt, kann ein Geschmacksmusterschutz auch ohne Eintragung entstehen. Ein eingetragenes Design bzw. Geschmacksmuster hat aber verschiedene Vorteile. Allerdings bekommt man auch durch die Eintragung keine Garantie oder ähnliches, denn eingetragen wird beim Patentamt (vereinfacht gesagt) jedes beantragte Geschmacksmuster, sobald die Formalien eingehalten werden - erst in einem späteren Streitfall mit Dritten stellt sich vor Gericht heraus, ob und ggf. was schutzfähig ist.

Dennoch ist ein eingetragenes Design ein scharfes Schwert in späteren Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern. Denn ein Richter ist zunächst an die Eintragung gebunden, muss also bis auf Weiteres davon ausgehen, dass das Schutzrecht besteht (obwohl es bei Eintragung noch nicht geprüft wurde). Zum Anderen zeigt die Anmeldung, dass man sein Design für neu und eigenartig hielt und die Sache wichtig genug war, um ein Schutzrecht anzumelden.

Urheberrecht

Copyright (Urheberrecht) ist das Recht des Schöpfers an seinem persönlichen geistigen Werk.

Häufig wird gefragt, wie man ein Copyright oder Urheberrecht eintragen, anmelden oder schützen lassen kann. Die Anmeldung ist bekannt von Marken oder Patenten oder Geschmacksmustern (Designs). Das Urheberrecht entsteht aber auch ohne Eintragung, einfach nur durch die Veröffentlichung des Werks - vorausgesetzt das Werk erreicht die sogenannte Schöpfungshöhe. Zu Beweiszwecken kann man ein Werkexemplar beim Notar hinterlegen (aufgrund der besonderen Stellung der Notare im Rechtssystem kommt einer solchen notariellen Hinterlegung eine höhere Beweiskraft zu als anderen Beweissicherungsmethoden).

Wie kann es nun weitergehen?

Wenn Designschutz Sie nicht nur hobbymäßig interessiert, dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob eine Eintragung in Betracht kommt und wie man dabei am besten vorgeht.

Wie geht eine Geschmacksmuster-Anmeldung?

In meinem (kostenlosen) Skript zur Designanmeldung "Wie geht Designschutz?" beschreibe ich, wie die Anmeldung eines Designs abläuft. Dort finden Sie also keine allgemeinen Ausführungen in der Art von "Geschmacksmuster sind für Unternehmen wichtig und werden immer wichtiger ... usw. usf.", sondern Sie erhalten auf wenigen Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:

- Warum sollte ich überhaupt ein Design anmelden und was darf ich auch ohne Designeintragung?

- Welche Dinge taugen als Muster und welche nicht?

- Kommt es darauf an, ob das Design noch neu ist?

- Wie lange dauert es?

Das Skript ist kostenlos. Sie erhalten es sofort per E-Mail, wenn Sie sich in nachfolgendem Formular eintragen.

 

Autor: Peter Kraus Google+


 

 

 

 

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