Designschutz >>> Überblick
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Sie suchen vermutlich eine Information, wie z.B.:
-
"Wo kann ich mein Design registrieren lassen?" oder
-
"Wie kann ich später beweisen, dass ich ein Design entworfen habe?" oder
-
"Was kostet
weltweiter Designschutz?"
"Wie kann ich ein
Geschmacksmuster anmelden?"
"Was bedeutet
´Geschmacksmuster geschützt´?"
"Was ist der
Unterschied zwischen einem
Gebrauchsmuster und einem
Geschmacksmuster?" usw.
Dazu muss man sagen,
dass prinzipiell Nachahmungsfreiheit
herrscht. Die oft zu beobachtende
Einstellung "Man darf doch nicht
einfach ein fremdes Design
verwenden!" ist also eigentlich
falsch. Vielmehr ist Wettbewerb
erwünscht und das setzt ja meist
voraus, dass auch fremde Ideen in
einem gewissen Maße übernommen
werden. Designschutz ist also die
Ausnahme und nur dort gegeben, wo
besondere Gesetze dies regeln.
Soweit die Theorie. In der Praxis
ist es allerdings so, dass die
Gesetze zum Designschutz und ihre
Anwendung inzwischen so verästelt,
um nicht zu sagen gewuchert sind,
dass man tatsächlich besser einen
weiten Bogen um bereits vorhandene
Designs machen sollte, wenn man
rechtliche Schwierigkeiten vermeiden
möchte.
Ein Schutz für
Designs im weiteren Sinne (also das
Äußere eines Gegenstands) kann sich
aus folgenden Schutzrechten und
Vorschriften ergeben:
- Urheberrecht,
-
eingetragenen
Designs (auch Geschmacksmuster
genannt),
-
nicht-eingetragenen Designs,
- sogenanntem
ergänzenden wettbewerbsrechtlichen
Leistungsschutz,
- Marken
(insbesondere 3-D-Marken).
Im Einzelnen:
Design (früher: Geschmacksmuster)
Designschutz im engeren Sinne (Geschmacksmusterschutz)
ist nur möglich, wenn das Erzeugnis neu ist und eine eigentümliche Gestaltung
aufweist. Es reicht also nicht, nur die üblichen
Elemente aus der bekannten Palette eines Designers zu
verwenden.
Sobald Eigenart vorliegt, kann ein
Geschmacksmusterschutz auch ohne Eintragung entstehen.
Ein eingetragenes Design bzw. Geschmacksmuster hat aber
verschiedene Vorteile. Allerdings bekommt man auch durch
die Eintragung keine Garantie oder ähnliches, denn
eingetragen wird beim Patentamt (vereinfacht gesagt)
jedes beantragte Geschmacksmuster, sobald die Formalien
eingehalten werden - erst in einem späteren Streitfall
mit Dritten stellt sich vor Gericht heraus, ob und ggf.
was schutzfähig ist.
Dennoch ist ein
eingetragenes Design ein scharfes
Schwert in späteren
Auseinandersetzungen mit
Wettbewerbern. Denn ein Richter ist
zunächst an die Eintragung gebunden,
muss also bis auf Weiteres davon
ausgehen, dass das Schutzrecht
besteht (obwohl es bei Eintragung
noch nicht geprüft wurde). Zum
Anderen zeigt die Anmeldung, dass
man sein Design für neu und
eigenartig hielt und die Sache
wichtig genug war, um ein
Schutzrecht anzumelden.
Urheberrecht
Copyright (Urheberrecht) ist das Recht
des Schöpfers an seinem persönlichen geistigen Werk.
Häufig wird gefragt, wie man ein
Copyright oder Urheberrecht eintragen, anmelden oder
schützen lassen kann. Die Anmeldung ist bekannt von
Marken oder Patenten oder Geschmacksmustern (Designs).
Das Urheberrecht entsteht aber auch ohne Eintragung,
einfach nur durch die Veröffentlichung des Werks -
vorausgesetzt das Werk erreicht die sogenannte
Schöpfungshöhe. Zu Beweiszwecken kann man ein
Werkexemplar beim Notar hinterlegen (aufgrund der
besonderen Stellung der Notare im Rechtssystem kommt
einer solchen notariellen Hinterlegung eine höhere
Beweiskraft zu als anderen Beweissicherungsmethoden).
Wie kann es nun weitergehen?
Wenn Designschutz Sie nicht
nur hobbymäßig interessiert, dann
sollten Sie zunächst klären
(lassen), ob eine Eintragung in
Betracht kommt und wie man dabei am
besten vorgeht.
Wie geht eine
Geschmacksmuster-Anmeldung?
In meinem
(kostenlosen) Skript zur
Designanmeldung "Wie geht
Designschutz?" beschreibe ich, wie
die Anmeldung eines
Designs abläuft. Dort
finden Sie also keine allgemeinen
Ausführungen in der Art von
"Geschmacksmuster sind für
Unternehmen wichtig und werden immer
wichtiger ... usw. usf.", sondern
Sie erhalten auf wenigen Seiten eine
kurze, für Laien verständliche
Erklärung zu folgenden Fragen:
- Warum sollte ich
überhaupt ein Design anmelden und
was darf ich auch ohne
Designeintragung?
- Welche Dinge
taugen als Muster und welche nicht?
- Kommt es darauf
an, ob das Design noch neu ist?
- Wie lange dauert
es?
Das Skript ist
kostenlos. Sie erhalten es sofort
per E-Mail, wenn Sie sich in
nachfolgendem Formular eintragen.
Autor:
Peter Kraus
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