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Eingetragenes oder nicht-eingetragenes Geschmacksmuster bzw. Design?

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Sie suchen vermutlich eine Information, wie:

  • "Soll ich mein Design registrieren lassen oder reicht auch ein nicht-eingetragenes Geschmacksmuster?",

  • "Wie kann ich später beweisen, dass ich ein Design entworfen habe, wenn ich es nicht eintragen lasse?",

  • "Sollte ich wegen der  Kosten auf ein eingetragenes Design verzichten?"

  • "Kann ich nicht erst drei Jahre lang das nicht-eingetragene Geschmacksmuster nutzen und dann noch einmal 25 Jahre lang das eingetragene Geschmacksmuster?" usw.

Als nationales Schutzrecht begrenzt auf Deutschland gibt es nur eingetragene Designs. Diese hießen auch hierzulande früher "Geschmacksmuster".

Als EU-weite Schutzrechte gibt es zusätzlich ein eingetragenes Geschmacksmuster (wird dort in der deutschen Fassung immer noch "Geschmacksmuster" genannt) und ein sogenanntes nicht-eingetragenes Geschmacksmuster, beide mit Wirkung für die gesamte EU.

Manchmal hört man, ein nicht-eingetragenes Geschmacksmuster sei genauso gut wie ein eingetragenes, man könne sich die Eintragung also sparen. Es genüge eigentlich, wenn man sein Design in einem Webportal veröffentlicht.

Das ist falsch.

Zum Einen hat das nicht-eingetragene Geschmacksmuster schwerwiegende Nachteile gegenüber dem eingetragenen: Man muss im Streitfall zum Bestand des eigenen nicht-eingetragenen Musters vieles beweisen - beim eingetragenen Muster hat man es leichter, weil sich vieles schon aus dem Register ablesen läßt (z.B. der Anmeldetag).

Viel schlimmer: aus einem nicht-eingetragenen Geschmacksmuster hat man nur dann Ansprüche gegen Nachahmer, wenn man beweisen kann, dass sie das Muster VORSÄTZLICH nachgebildet haben. Oftmals kann man aber nicht einmal nachweisen, dass die Nachahmer das Muster überhaupt kannten.

Zum Anderen ist fraglich, ob ein nicht-eingetragenes Geschmacksmuster bereits dann entsteht, wenn man das Muster in einem Online-Portal veröffentlicht - denn das Muster muss so veröffentlicht werden, dass die sogenannten Fachkreise im normalen Geschäftsgang davon Kenntnis erlangen - das heißt im Allgemeinen durch Messen, Fachpublikationen oder Massenwerbung.

Wer sich zum ersten mal mit Geschmacksmustern beschäftigt, könnte auf die Idee kommen: Aha, das nicht-eingetragene Geschmacksmuster läuft drei Jahre, das eingetragene insgesamt 25 Jahre - da verlasse ich mich doch zunächst einmal auf das nicht-eingetragene und melde kurz vor Ablauf der drei Jahre das eingetragene an, um eine maximale Schutzdauer zu erreichen. Aber das wäre ein fataler Fehler. Denn das nicht-eingetragene Geschmacksmuster entsteht erst mit Veröffentlichung. Das eingetragene Design wiederum ist nur zulässig, wenn ein Muster nicht länger als ein Jahr vor der Anmeldung vorveröffentlicht wurde. Wenn man ein (wirksames) eingetragenes Design erreichen möchte, darf man also mit der Anmeldung nicht drei Jahre warten, sondern nur weniger als ein Jahr.

Und noch ein wichtiger Punkt: Ein nicht-eingetragenes Geschmacksmuster entsteht nur, wenn das Design erstmals IN DER EU veröffentlicht wurde. Man muss sich also hüten, ein Design zuerst in China, der Schweiz oder den USA vorzustellen.

Deshalb: Wer es ernst meint mit seinem Designschutz sollte es also nicht bei den - nur auf den ersten Blick preiswerten - Möglichkeiten eines nicht-eingetragenen Geschmacksmusters belassen, sondern eine Eintragung ins Auge fassen - diese dann aber auch richtig vornehmen (lassen).

Wie kann es nun weitergehen?

Wenn Designschutz Sie nicht nur hobbymäßig interessiert, dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob eine Eintragung in Betracht kommt und wie man dabei am besten vorgeht.

Wie geht eine Geschmacksmuster-Anmeldung?

In meinem (kostenlosen) Skript zur Designanmeldung "Wie geht Designschutz?" beschreibe ich, wie die Anmeldung eines Designs abläuft. Dort finden Sie also keine allgemeinen Ausführungen in der Art von "Geschmacksmuster sind für Unternehmen wichtig und werden immer wichtiger ... usw. usf.", sondern Sie erhalten auf wenigen Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:

- Warum sollte ich überhaupt ein Design anmelden und was darf ich auch ohne Designeintragung?

- Welche Dinge taugen als Muster und welche nicht?

- Kommt es darauf an, ob das Design noch neu ist?

- Wie lange dauert es?

Das Skript ist kostenlos. Sie erhalten es sofort per E-Mail, wenn Sie sich in nachfolgendem Formular eintragen.

 

Autor: Peter Kraus Google+


 

 

 

 

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