Home | Kontakt | Impressum

 


Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Diese Seite Ihren Favoriten hinzufügen

Wenn Sie das Marken-Anmelde-Formular vom Deutschen Patent- und Markenamt heruntergeladen haben (hier ist der Link), dann sind Sie dort wahrscheinlich im Feld (6) darauf gestoßen, dass Sie ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einfügen oder beifügen müssen. Damit meint man eine Liste jener Produkte (Waren oder Dienstleistungen), für welche die Marke geschützt werden soll.

Außerdem fordert man von Ihnen, dass Sie in diesem Verzeichnis die Produkte so ordnen, dass sie in der Reihenfolge der sogenannten Nizza-Klassen gruppiert sind. Für die Zwecke der Markenanmeldung sind nämlich sogenannte Gebührenklassen gebildet worden (in der deutschen Anmeldegebühr sind drei Klassen enthalten, jede weitere kostet extra). Man hat dazu die gesamte Wirtschaft in 45 Klassen eingeteilt: Klassen 1-34 für Waren und Klassen 35-45 für Dienstleistungen, das ist die sogenannte Nizzaer Klassifikation (oder einfach: "Nizza-Klassen").

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses finden Sie hier im Download-Shop.

Wie kann es nun weitergehen?

Wenn eine Markenanmeldung auch angesichts der oben geschilderten Kosten für Sie interessant ist (wenn Sie die Sache also nicht nur hobbymäßig interessiert), dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob der von Ihnen gewünschte Name überhaupt als Marke taugt und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.

Meine persönliche Mitarbeit ...

... kann ich Ihnen (neben meinen Festpreisangeboten) zu folgenden Konditionen anbieten: Weiterlesen ...

Autor: Peter Kraus Google+

 

 

 

 

FRIEDRICHSTRASSE 95
10117 BERLIN
 
FON: (030) 20 67 98 53
FAX: (030) 20 91 17 43