Rechtsanwalt für Designrecht
Ein erstes
Design habe ich vor zwanzig Jahren angemeldet.
Damals nannte man das Schutzrecht
noch "Geschmacksmuster". Die nachfolgenden Erfahrungen aus
mehr als hundert Designanmeldungen und
vielen Designprozessen können Sie sich zunutze machen. Erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben:
Meine persönliche Mitarbeit bei der Lösung Ihres Falles (z.B. in Form von telefonischer Beratung oder außergerichtlicher Vertretung) kann ich Ihnen (freibleibend) für ein Zeithonorar i.H.v.
300 €/h zzgl. USt. anbieten. Bitte teilen Sie mir hierzu in nachfolgendem Kontaktformular mindestens Ihren Namen und Ihre Rechnungsanschrift sowie eine Rückrufnummer mit. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie: Meine Angebote richten sich nicht an Verbraucher, sondern nur an Unternehmen bzw. Gründer (also an Industrie, Handwerk, Handel, sonstige Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige).
Kontaktformular
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