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Das Äußere eines Gegenstands kann unter Umständen als Design oder durch Urheberrecht (Copyright) geschützt sein.
Designschutz ist nur möglich, wenn der Gegenstand eine eigenartige (früher "eigentümliche") Gestaltung aufweist. Es reicht also nicht, nur die üblichen Elemente aus der bekannten Palette eines Designers zu verwenden.
Sobald Eigenart vorliegt, kann ein Designschutz auch ohne Eintragung entstehen. Ein eingetragenes Design hat aber verschiedene Vorteile. Allerdings bekommt man auch durch die Eintragung keine Garantie, denn eingetragen wird beim Patentamt (vereinfacht gesagt) jedes beantragte Design, sobald die Formalien eingehalten werden - erst in einem späteren Streitfall mit Dritten stellt sich vor Gericht heraus, ob und ggf. was schutzfähig ist.
Urheberrecht (Copyright) ist das Recht des Schöpfers an seinem persönlichen geistigen Werk.
Häufig wird gefragt, wie man ein Copyright oder Urheberrecht eintragen, anmelden oder schützen lassen kann. Die Anmeldung ist bekannt von Marken oder Patenten oder Geschmacksmustern (Designs). Das Urheberrecht entsteht aber auch ohne Eintragung, einfach nur durch die Herstellung und Veröffentlichung des Werks - vorausgesetzt das Werk erreicht die sogenannte Schöpfungshöhe. Zu Beweiszwecken kann man ein Werkexemplar beim Notar hinterlegen (aufgrund der besonderen Stellung der Notare im Rechtssystem kommt einer solchen notariellen Hinterlegung eine höhere Beweiskraft zu als anderen Beweissicherungsmethoden).
Dennoch ist manchmal zusätzlich an eine Eintragung zu denken, z.B. wenn Marken- oder Designschutz in Betracht kommt, letzteres z.B. bei einem ästhetisch eigentümlich gestalteten Produkt (Mode, Möbel, Gebrauchsgegenstand).
Wenn Sie sich schon gut mit Musteranmeldungen auskennen, so können Sie verdichtete Informationen über meine Leistungen und deren Preise hier z.B. auf der Seite mit den Festpreisangeboten finden.
Ausführlichere Informationen zu Kosten und Ablauf enthält mein (kostenloses) Skript zum Designschutz: "Wie geht Designschutz?".
Wenn Designschutz Sie nicht nur hobbymäßig interessiert, dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob eine Eintragung in Betracht kommt und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.
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