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Markenüberwachung - selbst gemacht oder beim Anwalt beauftragt

Kosten einer Markenüberwachung durch den Anwalt

250 € zzgl. USt. / Jahr (bei mir)

Alternative 1: Marke gar nicht überwachen. Hat folgende Nachteile:

- Sie verpassen Widerspruchsfristen und können fremde jüngere Marken anschließend nur noch auf teurerem Wege angreifen.

- Der Anmelder der fremden Marke "gewöhnt" sich in der Zwischenzeit an seine Marke und ist später schwieriger zur Aufgabe zu bewegen.

- Ihre Marke wird durch hinzutretende ähnliche Zeichen "verwässert".

Alternative 2: Marke selbst überwachen (siehe Video oben). Hat folgende Nachteile:

- Sie müssen sich in das Thema einarbeiten.

- Sie müssen bei sich organisieren, dass die Überwachung regelmäßig vorgenommen wird.

- Wenn neue Marken auftauchen, müssen Sie dann im Zweifelsfall ohnehin einen Anwalt fragen, ob man dagegen erfolgversprechend vorgehen kann oder nicht. Solche Begutachtungen werden wohl auch Kosten verursachen.

Die ausführliche Begründung:

Sie können überwachen lassen, ob nachträglich Marken angemeldet werden, die Ihrer Marke gleichen oder ähneln.

Warum soll man Marken überwachen?

Zwingend erforderlich ist eine solche Überwachung zwar nicht: Durch eine Markenüberwachung würden Sie aber rechtzeitig bemerken, falls jemand (sei es versehentlich oder sogar absichtlich) einen gleichen Namen wählt.

So etwas kommt gelegentlich vor und in vielen Ländern, z.B. in Deutschland, ist die Gesetzeslage so, dass bei der Anmeldung einer Marke überhaupt nicht von Amts wegen geprüft wird, ob etwa schon ähnliche Marken vorhanden sind. Deswegen kann es passieren, dass eine fremde verwechselbare Marke eingetragen wird, oder sogar genau die gleiche Marke für einen Anderen - obwohl Sie eigentlich die besseren (zeitrangälteren) Rechte haben. Das Amt kümmert sich nicht darum und benachrichtigt Sie nicht einmal, so dass Sie womöglich die Widerspruchsfrist von drei Monaten ungenutzt verstreichen lassen.

Wenn man allerdings eine Markenüberwachung (selbst) eingerichtet hat, dann bemerkt man es, wenn ein Anderer gleiche oder ähnliche Marken anmeldet, weil er z.B. ebenfalls das R-Zeichen an seinem Produktnamen anbringen möchte. Man kann dann rechtzeitig noch innerhalb der dortigen Widerspruchsfrist gegen solche Marken vorgehen. Das wÃäe eine recht preiswerte Angriffsvariante, während man nach Ablauf der Widerspruchsfrist meist nur noch mit vergleichsweise teuren gerichtlichen Löschungsklagen (Kostenrisiko mehrere tausend Euro) die fremden Marken angreifen kann. Wenn man hingegen zulässt, dass gleiche oder ähnliche Zeichen angemeldet und/oder benutzt werden, so kann das bei einem späteren Streitfall nachteilige Folgen haben: Nach Ablauf von fünf Jahren ab Kenntnis von der gegnerischen Marke kann man nicht mehr gegen diese Marke vorgehen. Aber auch ohne Kenntnis können diese Fremdanmeldungen die eigene Marke "verwässern", das heißt in einem späteren Prozess könnte ein dritter Markenverletzer Ihnen entgegenhalten, Ihre ältere Marke hätte keinen breiten Schutzbereich, weil es inzwischen zahlreiche andere ähnliche Marken gebe und das Publikum deshalb gewohnt sei, genau hinzuschauen, um welche Marke es sich handele.

Mein Angebot zur Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung für die in Deutschland einschlägigen Register, also

- deutsche nationale Marken (angemeldet beim DPMA),
- europäische Unionsmarken (beim EUIPO, früher Gemeinschaftsmarken bzw. HABM genannt) und
- internationale, auf Deutschland erstreckte Marken (sog. IR-Marken, registriert bei der WIPO)

biete ich für jährlich 250 € zzgl. USt. an. Falls Sie sich auf Grund einer Kollisionsmeldung entscheiden, Widerspruch gegen die fremde Marke einzulegen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.

Sie können mir gern Bescheid geben, falls Sie an einer solchen Markenüberwachung interessiert sind.