In den hierzulande wichtigen
Markensystemen ist es recht
einfach, die Markeneintragung
von einem Inhaber auf einen
anderen Inhaber umschreiben zu
lassen.
Eine nationale
deutsche Marke, die also beim
Deutschen Patent-und Markenamt
(DPMA) eingetragen ist, kann man
unter Verwendung des amtlichen Formulars
w7616 umschreiben lassen, das
sich in zwei Versionen
(Word-Datei und PDF-Datei) unter
folgendem Link auf der
Serviceseite des DPMA unter
"Formulare"/"Marken" findet:
https://www.dpma.de/docs/formulare/marken/w7616.pdf
Für die Umschreibung einer
Unionsmarke (beim EUIPO
eingetragen) oder einer IR-Marke
(bei der WIPO eingetragen)
verwendet man am besten die
dortigen Onlinesysteme, für die
man sich vorab registrieren
lassen muss.
Die
Umschreibung einer deutschen
Marke oder einer Unionsmarke
verursachen keine Amtsgebühren,
solange die Marke vollständig
übertragen wird (also nicht etwa
nur für einen Teil der
Produkte).
Bei der Umschreibung einer IR-Marke verursacht hingegen auch eine vollständige Übertragung Amtsgebühren, und zwar i.H.v. 177 Schweizer Franken (etwa 190 €).
In der Regel ist es nicht vorgeschrieben, für die Übertragung einer Marke einen Anwalt hinzuzuziehen. Allerdings kann der Vorgang bei Laien einigen Weiterbildungs- und Einarbeitungsaufwand erfordern und bleibt fehleranfällig. Meine Dienste (Beratung und gegebenenfalls Vertretung im Übertragungsverfahren vor dem Amt) biete ich für ein Zeithonorar i.H.v. 300 €/h zzgl. USt. an, wobei im Regelfall eine Stunde ausreichen sollte.