Wahrscheinlich
haben Sie hierher gefunden, weil Sie
eine Frage umtreibt, wie z.B.:
"Wie geht Markenschutz für Namen?" oder
"Was kostet es, eine Marke WELTWEIT zu schützen?" oder
"Ist mein Name noch frei?" usw.
Dazu in aller Kürze:
Sobald Sie Ihrem Unternehmen oder Ihren Produkten einen Namen zulegen, besteht die Gefahr, dass Sie damit ältere Rechte von anderen Personen verletzen.
Wohl jedem ist klar, dass er seine hausgemachte Schokolade nicht als "Milka" verkaufen darf - aber erstaunlich viele Leute machen sich keine Gedanken darüber, ob sie ihren Webshop oder ihre GmbH mit einem bestimmtem Phantasienamen einfach so an den Markt bringen dürfen.
Dabei muss man in jedem Falle vorher klären ob der Name frei ist - und ihn gegebenenfalls schützen lassen. Sonst drohen Abmahnungen und Prozesse (Kosten: mehrere Tausend Euro).
Aus meinem (kostenlosen) Ratgeber zu Markenrechten "Wie geht Markenschutz?" erfahren Sie, wie eine Markenanmeldung abläuft. Dort finden Sie also keine allgemeinen Ausführungen in der Art von "Marken sind für Unternehmen wichtig und werden immer wichtiger ... usw. usf.", sondern Sie erhalten auf zehn Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:
Warum sollte ich überhaupt eine Marke anmelden und was darf ich auch ohne Markenanmeldung?
Welche Worte taugen als Firmenname oder als Marke und welche nicht?
Kommt es darauf an, ob der Name noch frei ist?
Soll ich eine Wortmarke oder eine Bildmarke oder eine Wort-/Bildmarke anmelden?
Wieviel kostet es?
Wie lange dauert es?
Hier finden Sie eine Leseprobe (Seite 11 von 12).
Der Ratgeber ist kostenlos. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden an Ihre Mail-Adresse, wenn Sie die folgenden beiden Bestellfelder ausfüllen und dann auf "Bestellen" klicken.
Selbstverständlich werde ich Ihre Daten nicht für andere Zwecke verwenden oder gar weitergeben.
Wenn Sie sich schon gut mit Markenanmeldungen auskennen, dann werden Sie Festpreisangebote ohne weiteres verstehen und ggf. auch deren unterschiedlichen Leistungsumfang erkennen.
Sonst lassen Sie sich bitte kurz erklären, welche Bedeutung die Markenrecherche bei den Kosten Ihrer Anmeldung haben wird (am Beispiel einer nur für Deutschland zu schützenden Wortmarke für nur ein Produkt):
Amtsgebühren | (300 € brutto=netto; fallen in jedem Fall an) | |
+ | Recherchekosten | (etwa 200 - 800 €, je nach Umfang) |
+ | Anwaltshonorar | (etwa 100 - 500 €, je nach Bedarf) |
= | Summe i.H.v. | 300 - 1.600 € |
Zeitlich werden Ihnen die Kosten
aber wohl genau in umgekehrter
Reihenfolge entstehen:
vorab und von Beginn an die Anwaltskosten, nämlich für Beratung,
dann die Recherchekosten,
zuletzt die Amtsgebühren, die Sie meist bis zu drei Monaten hinausschieben können.
Im Einzelnen:
1. Amtsgebühren
Die Amtsgebühren betragen mindestens € 300 (Grundgebühr) und damit kommt man bei den meisten Anmeldungen gut aus; nur wenn Sie Ihr Zeichen für viele verschiedene Produkte schützen lassen möchten oder falls Sie eine internationale Anmeldung anschließen möchten, entstehen höhere Amtsgebühren.
2. Recherchekosten und Anwaltshonorar
Recherchekosten und Anwaltshonorar
finden Sie zum Teil getrennt
angeboten, zum Teil in
Service-Paketen zusammengefaßt. Hier
müssen Sie sich zunächst klarmachen,
welchen Service-Umfang Sie benötigen
und was in den Angeboten enthalten
ist (Achtung: die nachfolgenden
Begriffe werden nicht immer
einheitlich verwendet):
"Markenanmeldung"
Meint zunächst die Ausfertigung und Einreichung der Anmeldeunterlagen einschließlich Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Das hilft Ihnen
schon, wenn Sie sich
nicht selbst mit den
Anmeldeformularen
beschäftigen
möchten; aber
wahrscheinlich
benötigen Sie
daneben weit mehr
Beratung und vor
allem auch noch eine
Recherche nebst
Auswertung; ich kann
deshalb nicht
empfehlen, einen
Anwalt nur für das
Ausfüllen der
Formulare zu
beauftragen, außer
z.B. in Fällen
ausländischer
Anmelder, die
Recherche und
Beratung schon an
anderer Stelle in
Anspruch genommen
haben.
"Beratung"
Meint die Beantwortung Ihrer Fragen zur Markenanmeldung und Hinweise auf Risiken und auf die zweckmäßigste Vorgehensweise.
Nur in seltenen
Fällen kann auf eine
umfangreiche
anwaltliche Beratung
gefahrlos verzichtet
werden. Der
Beratungsbedarf
beginnt schon vor
der Recherche,
sofern Sie noch
nicht wissen, ob die
Marke überhaupt
eintragungsfähig ist
und nach welchen
ähnlichen
Produkten/Firmen Sie
vorab recherchieren
müssen (ein
unüberlegter Auftrag
an ein
Rechercheunternehmen
ist hinausgeworfenes
Geld, denn es ist
sinnlos, einen
ohnehin untauglichen
Begriff
recherchieren zu
lassen oder nach den
falschen Produkten
recherchieren zu
lassen). Spätestens
bei der Auswertung
des
Rechercheergebnisses
sollten Sie einen
Anwalt hinzuziehen.
"Identitätsrecherche" (gelegentlich auch "Screening" oder "Check" genannt) ;
Meint eine Prüfung in Register-Datenbanken, ob genau der gleiche Name dort schon registriert ist (und zwar für die gleichen oder ähnliche Produkte/Branchen).
Das ist ein nützlicher Schritt, um die klarsten Kollisionsfälle zu erkennen; man erkennt dadurch oft schon, ob sich die Kosten einer aufwendigeren Recherche überhaupt lohnen.
Aber Achtung: Es reicht nicht, wenn man nur auf den Namen schaut. Sinnvoll ist eine solche Grob-Recherche nur dann, wenn man gleichzeitig auch die Produktgruppen/Branchen betrachtet - sonst sagt es gar nichts: Viele Leute tippen ihren Wunschnamen einfach in irgendeine Datenbank oder irgendein Check- oder Screening-Tool im Internet ein; dann bekommen Sie eine Liste von "gleichen" Namen angezeigt oder eine Mitteilung, daß keine Namen gefunden wurden. Daraufhin sagen sie sich entweder:
- wenn kein Name gefunden wurde: "Hurra, ich kann anmelden." (Falsch!) oder
- wenn ältere Namen gefunden wurden: "Schade, ich muß aufgeben." (Ebenso falsch!)
Richtig ist: ein
solches
Check-Ergebnis
bedeutet für sich
genommen noch gar
nichts - Sie müssen
immer die
Produkte/Branchen
analysieren, für
welche diese älteren
Namen eingetragen
sind (es kann sein,
daß sie völlig
ungefährlich sind).
Um eine eigene
Analyse kommt man
also auch bei der
Identitätsrecherche
nicht herum.
"Ähnlichkeitsrecherche"
Meint die Suche nach ähnlichen Zeichen. Meist werden externe Dienstleister damit beauftragt, die dann eine lange Liste aller aufgefundenen ähnlichen Zeichen abliefern, die wiederum der Anwalt für Sie auswerten sollte.
Der Nutzen ist nicht zu unterschätzen. Zwar bietet auch eine Ähnlichkeitsrecherche keine völlige Sicherheit, aber die meisten mir bekannten Kollisionsfälle hätten sich durch eine Vorab-Ähnlichkeitsrecherche vermeiden lassen.
WICHTIG: Die Ähnlichkeitsrecherche darf sich nicht nur auf Marken (also Produktnamen aus den Markenregistern) erstrecken, sondern muß auch Firmen (also Unternehmensnamen aus den Handelsregistern) umfassen, denn auch Firmen können mit Marken kollidieren. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten darauf, ob auch nach ähnlichen Firmen gesucht wird!
Außerdem sollten Sie bedenken, daß Ihre Markenanmeldung in verschiedenen Phasen scheitern oder auf Widerstand stoßen kann. Sie sollten also klären, welche geringeren oder zusätzlichen Anwalts- und Recherchekosten anfallen, wenn
das Ergebnis der Vorab-Recherche ungünstig ausfällt und deshalb die Sache - mit einem anderem Zeichen - noch einmal von vorn begonnen werden muß oder
der Prüfer beim Patentamt die Marke oder das Produktverzeichnis bemängelt und darauf reagiert werden muß oder
ein Dritter Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegt, weil er vermeintlich ältere entgegenstehende Rechte hat.
Wenn eine Markenanmeldung auch angesichts der oben geschilderten Kosten für Sie interessant ist (wenn Sie die Sache also nicht nur hobbymäßig interessiert), dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob der von Ihnen gewünschte Name überhaupt als Marke taugt und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.
Natürlich ist es am sichersten und einfachsten, wenn Sie gleich einen Spezialisten beauftragen. Wenn Sie das aber (noch) nicht möchten, z.B. aus Kostengründen, dann können Sie vorab versuchen, folgende drei Fragen selbst zu klären.
Die meisten Probleme bei Markenanmeldungen hängen mit diesen drei Fragen zusammen. Sie sollten keine Markenanmeldung angehen, bevor Sie sich diese drei Fragen beantwortet haben:
Taugt der Name überhaupt als Marke oder ist er z.B. freihaltebedürftig?
Wie müßte ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für meine Markenanmeldung aussehen?
Gibt es schon (zu) viele entgegenstehende Altrechte für ähnliche Produkte?
Wenn Sie dabei z.B. feststellen, daß der Name freihaltebedürftig ist (erste Frage) oder schon ein Dutzend Leute eine ähnliche Bezeichnung für fast gleiche Produkte angemeldet haben (dritte Frage), dann können Sie sich die Kosten für eine Vorab-Ähnlichkeitsrechereche sparen und sollten einen neuen Namen "erfinden".
Weitere Informationen und praktische Tips finden Sie in meinem kostenlosen Ratgeber. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden an Ihre Mail-Adresse, wenn Sie die folgenden beiden Bestellfelder ausfüllen und dann auf "Bestellen" klicken.
Selbstverständlich werde ich Ihre Angaben nicht für andere Zwecke verwenden oder gar weitergeben.