Abgemahnt von Rasch wegen Filesharing - Was tun?
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Die letzten Entwicklungen in Sachen Rasch-Abmahnung (Stand Januar 2012):
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat vor einigen Wochen gegen einen Filesharing-Abmahner entschieden, der von der Kanzlei Rasch aus Hamburg vertreten wurde.
Bemerkenswert: Das Gericht meint, die vorausgegangene Abmahnung von der Kanzlei Rasch sei so ungenau gewesen, dass es sich um eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung" gehandelt habe.
Also müsse das angeblich betroffene Tonträgerunternehmen den abmahnenden Anwälten (Rasch) kein Honorar zahlen und deshalb könne auch kein Honorar-Ersatz vom angeblichen Filesharer verlangt werden.
Diese Entscheidung darf aber nicht zu vorschnellem Triumph verleiten. Denn zum Einen ging es dabei wohl um recht alte Vorgänge. Zum Anderen ist nicht gesagt, dass sich andere Gerichte anschließen werden.
Vielleicht haben die Düsseldorfer Richter auch vor Augen gehabt, dass die Filesharing-Abmahner irgendwann anfangen könnten, die angeblichen Kostenersatzforderungen gegen zehntausende Filesharer einzuklagen. Dazu werden sie sich wohl ein Gericht aussuchen, wo sie gewinnen können - und dieser Gerichtsbezirk wird dann wahrscheinlich unter Aktenbergen begraben werden.
Die wichtigsten Erste-Hilfe-Tips vorab:
In Internet-Foren, Blogs usw. werden Sie auf ein Sammelsurium von Meinungen stossen, die einander oft widersprechen. Am Anfang gilt aber:
Sie sollten die Abmahnung nicht einfach ignorieren.
Sie sollten nicht sofort den Gegner anrufen.
Sie sollten die Unterlassungserklärung nicht unverändert unterschreiben.
In der Abmahnung stehen zwar eventuell erschreckend hohe Zahlen, wie z.B. "Vertragsstrafe 5.001 Euro" oder "Gegenstandswert 10.000 Euro pro Titel", aber so hohe Zahlungen müssen Sie - wenn Sie sich richtig verhalten - nicht leisten. Sie sollten aber darauf gefasst sein, dass Sie zumindest einen hohen Teil der vom Abmahner geforderten Beträge zahlen müssen, also eventuell auch einige hundert Euro. Ganz wichtig: versäumen Sie keine Fristen, sonst können weitere Kosten entstehen!
Die schlechte Nachricht: Es gibt keinen "Trick 17", mit dem Sie aus der Sache leicht und kostenlos herauskommen, wenn man Sie tatsächlich beim sogenannten Filesharing (Tauschbörse) erwischt hat.
Die gute Nachricht: Sie sind nicht allein. Täglich werden unzählige Abmahnungen solcher Art versandt.
In meinem (kostenlosen) Ratgeber "Abgemahnt - Was tun?" erkläre ich genauer, was im Falle einer Filesharing-Abmahnung zu tun ist. Dort finden Sie also nicht nur allgemeine Ausführungen in der Art von "... unter einer Abmahnung versteht man dies und jenes ...", sondern Sie erhalten auf sieben Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:
Was geschieht normalerweise nach einer Abmahnung?
Was ist, wenn ich einfach zahle?
Was kann passieren, wenn ich gar nichts mache?
Hier finden Sie eine Leseprobe (Seite 2 von 7).
Der Ratgeber ist kostenlos. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden per E-Mail, wenn Sie sich mit nachfolgendem Formular in meine E-Mail-Liste eintragen:
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Wann brauchen Sie einen Anwalt?
In vielen Filesharing-Abmahnungen findet sich ein Angebot, wonach bei Zahlung einer bestimmten Summe innerhalb einer Frist die ganze Sache erledigt sein soll. Es kann sinnvoll sein, solche Angebote einfach anzunehmen (durch Unterschrift und Zahlung); insbesondere wenn Sie sicher sind, allenfalls einen Verstoß begangen zu haben und wenn Sie für die Zukunft weiteren vergleichbaren Urheberrechtsverletzugnen sicher vorbeugen können (das ist also keine gute Idee bei Leuten, die viel "gesaugt" haben oder bei denen das WLAN offen war oder denen vorgeworfen wird, eine Compilation wie z.B. "Bravo Hits" oder "German Top 100" geladen zu haben).
Ihre Entscheidung wird dann davon abhängen, ob Sie den geforderten Betrag einfach aufbringen können und ob es Ihnen auf der anderen Seite zu viele Scherereien bedeuten würde, sich mit der Sache länger zu befassen.
Wenn Sie sich verteidigen, indem Sie einen eigenen Anwalt beauftragen, so hat das in finanzieller Hinsicht meist nur zur Folge, dass sich die Forderung des Abmahners etwas senken lässt. Zumindest ein Teil dieser Ersparnis wird dann aber für das Honorar Ihres eigenen Anwalts aufgezehrt werden.
Der Nutzen einer anwaltlichen Beratung und Vertretung ist also vor allem, dass Sie einigermaßen sicher sein können "nichts verschenkt" zu haben und dass Ihre Unterlassungserklärung in Ihrem Sinne formuliert wird (also etwas abweichend von der Vorlage, die Ihnen der Abmahner mitgeschickt hat).
Im Übrigen sollten Sie nicht befürchten, dass Ihnen schon Ihre erste Frage eine hohe Rechnung beschert. Vielmehr können Sie mich auch spontan kontaktieren, damit wir uns in einem ersten Schritt zum Beispiel per Telefon oder E-Mail über ihren Bedarf und mein Honorar verständigen können; dafür entstehen Ihnen noch keine Kosten. Oft läßt sich im ersten Gespräch auch schon klären, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen und ob ich in Betracht komme.
Weitere Informationen und praktische Tips finden Sie in meinem kostenlosen Ratgeber. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden per E-Mail, wenn Sie sich mit nachfolgendem Formular in meine E-Mail-Liste eintragen:
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