Frage: Dann kann mein Mitbewerber diesen Begriff also auch nicht schützen lassen?

Antwort: Das sollte so sein. Aber die Juristerei ist, anders als die Mathematik, keine exakte Wissenschaft; Entscheidungen werden von Menschen (Prüfern im Markenamt, Richtern) getroffen und deren Wertungen sind in den Grenzbereichen oft schwer vorherzusagen. Außerdem ändern sich die Gesetze und auch die Verwaltungspraxis und die Rechtsprechung mit der Zeit. Es kann also sein, dass Ihnen Ihr Anwalt heute von einem Namen abrät, weil dieser nicht unterscheidungskräftig ist und dennoch bringt Ihr Konkurrent diesen Namen morgen zur Eintragung und gewinnt später sogar gegen eine Löschungsklage.

Sie sollten sich aber die Frage stellen: Ist mir der Kampf um den - möglicherweise beschreibenden, aber irgendwie interessanten - Namen soviel Wert, dass ich notfalls ein Eintragungsverfahren oder später einen Markenstreit mit meinem Konkurrenten bis zur letzten Instanz führen möchte, um eine rechtskräftige Entscheidung zu bekommen - oder suche ich mir lieber einen anderen Namen, dessen Unterscheidungskraft nicht zweifelhaft ist.

Autor: Peter Kraus Google+

 

 

vorige|nächste